Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die Einführung eines „Pflegegeldes“ als Lohnersatzleistung in Aussicht gestellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von pflegenden Angehörigen zu reduzieren und ihre wichtige Rolle in der häuslichen Pflege anzuerkennen.
Hintergrund und Motivation
In Deutschland übernehmen Millionen von Menschen die Pflege von Angehörigen zu Hause. Diese Aufgabe erfordert nicht nur körperliche und emotionale Stärke, sondern führt oft auch zu finanziellen Einbußen, insbesondere wenn Pflegende ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aus dem Beruf aussteigen müssen.
Die derzeitigen Unterstützungsleistungen, wie das Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder das Pflegeunterstützungsgeld für kurzzeitige Arbeitsverhinderung, reichen häufig nicht aus, um den Einkommensverlust auszugleichen. Mit dem vorgeschlagenen Pflegegeld als Lohnersatzleistung soll diese Lücke geschlossen werden.
Geplante Ausgestaltung
Obwohl die konkreten Details des Vorschlags noch nicht veröffentlicht wurden, könnten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Anspruchsberechtigte: Pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Pflege reduzieren oder aufgeben.
- Höhe der Leistung: Orientierung am bisherigen Einkommen, ähnlich dem Elterngeld-Modell.
- Bezugsdauer: Begrenzter Zeitraum, abhängig von der Pflegesituation und dem Pflegegrad des Angehörigen.
- Finanzierung: Möglicherweise durch Beiträge zur Pflegeversicherung oder aus Steuermitteln.
Bedeutung für die häusliche Pflege
Die Einführung eines Pflegegeldes als Lohnersatzleistung könnte erhebliche Auswirkungen auf die häusliche Pflege in Deutschland haben:
- Finanzielle Entlastung: Pflegende Angehörige würden besser abgesichert und könnten sich auf die Pflege konzentrieren, ohne existenzielle Sorgen.
- Anerkennung der Pflegeleistung: Die gesellschaftliche Wertschätzung für die häusliche Pflege würde steigen.
- Förderung der häuslichen Pflege: Mehr Menschen könnten sich für die Pflege zu Hause entscheiden, was auch das Pflegesystem entlasten würde.
Vergleich mit bestehenden Leistungen
| Leistung | Zielgruppe | Höhe der Leistung | Bezugsdauer | |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 | 316–901 € monatlich | Unbegrenzt | |
| Pflegeunterstützungsgeld | Berufstätige Angehörige | 90 % des Nettoarbeitsentgelts | Bis zu 10 Arbeitstage | |
| Vorgeschlagenes Pflegegeld (neu) | Pflegende Angehörige | Einkommensabhängig (analog Elterngeld) | Noch festzulegen |
Die vorgeschlagene Leistung würde eine Lücke zwischen den bestehenden Unterstützungsangeboten schließen und insbesondere für längerfristige Pflegesituationen eine nachhaltige Lösung bieten.
Ausblick
Die Diskussion um die Einführung eines Pflegegeldes als Lohnersatzleistung steht noch am Anfang. Es bleibt abzuwarten, wie der Vorschlag konkret ausgestaltet wird und welche politischen Hürden zu überwinden sind. Dennoch zeigt die Initiative von Bundesfamilienministerin Karin Prien einen wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Unterstützung pflegender Angehöriger und einer Stärkung der häuslichen Pflege in Deutschland.