Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) verdienen seit dem 1. Juli 2025 spürbar mehr. Grundlage ist der Vergütungstarifvertrag, auf den sich der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) nach zähen Verhandlungen und mehreren Warnstreiks geeinigt haben. Stand Oktober 2026: Beide vereinbarten Erhöhungsstufen sind inzwischen in Kraft, der Tarifvertrag läuft aber Ende des Jahres aus.
Wie viel verdienen ZFA aktuell?
Der Tarifvertrag sieht für alle vier Tätigkeitsgruppen – vom Berufseinstieg bis zur erfahrenen Praxismanagerin – Erhöhungen der monatlichen Bruttovergütung in zwei Stufen vor. Die zweite Stufe ist zum 1. Juli 2026 bereits in Kraft getreten:
| Tätigkeitsgruppe | Anstieg zum 01.07.2025 | Anstieg zum 01.07.2026 | Gesamtsteigerung |
|---|---|---|---|
| Tätigkeitsgruppe I (Berufseinsteiger) | +4,6 % | +4,9 % | ca. 9,8 % |
| Tätigkeitsgruppe II (mit Berufserfahrung) | +5,2 % | +5,1 % | ca. 10,6 % |
| Tätigkeitsgruppe III (z. B. Prophylaxe) | +6,4 % | +4,8 % | ca. 11,5 % |
| Tätigkeitsgruppe IV (z. B. Praxismanagerin) | +8,1 % | +4,8 % | ca. 13,3 % |
Die Sätze gelten verbindlich für tarifgebundene Zahnarztpraxen. Nicht tarifgebundene Praxen orientieren sich in der Praxis häufig daran, weil der Wettbewerb um Fachkräfte hoch bleibt.
Was bedeutet das für Sie?
- Auch Auszubildende profitieren: Die Ausbildungsvergütung stieg zum 1. Juli 2026 im ersten Lehrjahr auf 980 Euro, im zweiten auf 1.045 Euro und im dritten auf 1.125 Euro monatlich.
- Arbeiten Sie in einer tarifgebundenen Praxis, sollte die zweite Erhöhungsstufe seit Juli 2026 bereits auf Ihrer Gehaltsabrechnung sichtbar sein. Ist das nicht der Fall, lohnt sich eine Nachfrage bei der Praxisleitung.
- In nicht tarifgebundenen Praxen gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Tariferhöhung – hier zählt der individuelle Arbeitsvertrag.
- Praxisinhaberinnen und -inhaber haben mit den aktuellen Sätzen eine verbindliche Kalkulationsgrundlage nur noch bis Jahresende.
Wie geht es nach 2026 weiter?
Der aktuelle Vergütungstarifvertrag läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Eine neue Tarifrunde für die rund 200.000 ZFA in Deutschland wird damit für 2027 erwartet. Wie bei der vorigen Runde, die 2025 erst nach mehreren Warnstreiks zu einer Einigung führte, ist ein reibungsloser Verlauf nicht garantiert. Beschäftigte und Praxen sollten die Ankündigungen von vmf und AAZ in den kommenden Monaten verfolgen.
Was ist noch offen?
Der vmf bezeichnet den aktuellen Abschluss als wichtigen Schritt zur Aufwertung des Berufsbildes – ZFA übernehmen heute oft eigenständig Prophylaxesitzungen, Patientenkommunikation und Praxisorganisation. Wie stark sich das in der nächsten Tarifrunde erneut in den Gehältern niederschlägt, hängt auch vom weiterhin hohen Fachkräftemangel in Zahnarztpraxen ab.
Häufige Fragen
Gilt der Tarifvertrag automatisch für meine Praxis?
Nur wenn die Praxis Mitglied in einer tarifgebundenen Arbeitgebervereinigung ist oder der Tarifvertrag einzelvertraglich vereinbart wurde. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Praxisleitung nach.
Was passiert, wenn bis Januar 2027 kein neuer Tarifvertrag steht?
Üblicherweise gelten die bisherigen Sätze bis zu einer neuen Einigung weiter (Nachwirkung), sofern der Tarifvertrag das vorsieht. Verbindliche Aussagen dazu macht erst die offizielle Ankündigung der Tarifparteien.
Wie unterscheiden sich die vier Tätigkeitsgruppen?
Sie richten sich nach Qualifikation und Aufgabenbereich, von der Berufseinsteigerin bis zur Praxismanagerin mit Zusatzqualifikationen, etwa in der Prophylaxe oder Praxisorganisation.
Quellen
- Ärzteblatt: Tarifverhandlung für MFA – Einigung in der zweiten Verhandlungsrunde
- Verband medizinischer Fachberufe (vmf)
- aerzteverbund.de: Fachkräfte für die Zahnarztpraxis gewinnen
- aerzteverbund.de: Neue Entgeltgruppe für angestellte Hebammen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet. Er ersetzt keine ärztliche Beratung.