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Mehr Geld für ZFA: Neuer Tarifvertrag bringt deutliche Gehaltssteigerungen ab Juli 2025

Credits : iStock.com/alfexe

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich ab dem 1. Juli 2025 über spürbare Gehaltszuwächse freuen. Grund ist der neue Vergütungstarifvertrag, auf den sich die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ) – nach intensiven Verhandlungen verständigt haben.

Für viele Beschäftigte im zahnärztlichen Bereich bedeutet die Einigung nicht nur ein höheres Monatsgehalt, sondern auch eine stärkere finanzielle Anerkennung der anspruchsvollen Tätigkeit in Praxisalltag und Patientenversorgung.

Gehaltssteigerungen zwischen 4,6 % und 8,1 %

Der neue Vergütungstarifvertrag sieht für alle Tätigkeitsgruppen der ZFA – vom Berufseinstieg bis zur erfahrenen Praxismanagerin – Erhöhungen der monatlichen Bruttovergütung vor. Die Tariferhöhungen im Überblick:

TätigkeitsgruppeAnstieg zum 01.07.2025Anstieg zum 01.07.2026Gesamtsteigerung
Tätigkeitsgruppe I (Berufseinsteiger)+4,6 %+4,9 %ca. 9,8 %
Tätigkeitsgruppe II (mit Berufserfahrung)+5,2 %+5,1 %ca. 10,6 %
Tätigkeitsgruppe III (z. B. Prophylaxe)+6,4 %+4,8 %ca. 11,5 %
Tätigkeitsgruppe IV (z. B. Praxismanagerin)+8,1 %+4,8 %ca. 13,3 %

Die neuen Vergütungssätze gelten verbindlich für tarifgebundene Zahnarztpraxen. Doch auch nicht tarifgebundene Praxen orientieren sich oft an diesen Werten – insbesondere in Zeiten von Fachkräftemangel und wachsendem Wettbewerb um qualifiziertes Personal.

Azubis profitieren ebenfalls deutlich

Auch für Auszubildende im Beruf der ZFA bringt der Tarifabschluss eine spürbare finanzielle Verbesserung:

AusbildungsjahrAb 01.07.2025Ab 01.07.2026
1. Jahr930 €980 €
2. Jahr995 €1.045 €
3. Jahr1.075 €1.125 €

Das entspricht im ersten Ausbildungsjahr einer Erhöhung von insgesamt 100 € monatlich – ein deutliches Signal, das die Attraktivität der Ausbildung zur ZFA stärken soll.

Reaktionen aus der Branche

Der Verband medizinischer Fachberufe bezeichnet das Verhandlungsergebnis als einen „wichtigen Schritt zur Aufwertung des Berufsbildes“. Die tarifliche Anpassung sei nicht nur angesichts der hohen Inflationsraten notwendig gewesen, sondern auch im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Praxisalltag.

ZFA übernehmen heute längst nicht mehr nur assistierende Aufgaben. Sie sind oft erste Ansprechpartnerinnen für Patienten, betreuen eigenständig Prophylaxesitzungen und organisieren Praxisabläufe. Insbesondere die Tätigkeitsgruppen III und IV spiegeln diese Entwicklung nun auch im Gehalt stärker wider.

Bedeutung für Zahnarztpraxen

Für Praxisinhaberinnen und -inhaber bedeutet der neue Tarifvertrag eine klare Kalkulationsgrundlage für die nächsten zwei Jahre. Gleichzeitig wächst der Druck, auch in nicht tarifgebundenen Praxen faire und wettbewerbsfähige Gehälter zu bieten.

In Zeiten des zunehmenden Personalmangels und wachsender Ansprüche an Arbeitsbedingungen wird die finanzielle Anerkennung zu einem zentralen Faktor im Recruiting. Der neue Tarifabschluss könnte so auch Signalwirkung für andere Heilberufe entfalten.


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