Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) legt jetzt auf Bundesebene klarere Spielregeln fürs Lachgas vor – mit Blick auf junge Menschen. Ein Gesetzentwurf, der Änderungen im Neue‑psychoaktive‑Stoffe‑Gesetz vorsieht, bereitet ein Verkaufs‑ und Besitzverbot für Personen unter 18 Jahren vor. Auch Online-Handel und Selbstbedienungs‑automaten sollen künftig tabu sein.
Warum gerade Jugendliche im Fokus stehen
- Alarmierende Verfügbarkeit: Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist in Kiosken, Supermärkten, Automaten oder online frei erhältlich. Gerade Jugendliche nutzen es häufig als günstige Partydroge.
- Kompakter High-Effekt: Innerhalb weniger Sekunden erzeugt das Inhalieren über Luftballons oder direkt aus der Kartusche einen kurzen Rausch – schnell, preiswert, hochwirksam.
- Gesundheitsrisiken: Das Risiko reicht von Bewusstlosigkeit und Erfrierungen (bei −55 °C aus der Kartusche) bis zu Lungenverletzungen. Zudem können schwere neurologische Schäden auftreten – etwa durch gestörte Vitamin‑B‑Stoffwechsel-Prozesse.
Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht
| Maßnahme | Inhalt |
|---|---|
| Verkaufsverbot | Kein Verkauf oder Besitz von Lachgas für unter 18‑Jährige |
| Online-Handel | Komplettes Verbot von Online‑Bestellungen für Jugendliche |
| Selbstbedienungsautomaten | Keine Abgabe an Jugendliche – hohe Bußgelder bei Verstößen |
| Städtische Vorreiter*innen | Frankfurt, Kassel, Dortmund, Hamburg und weitere Kommunen haben bereits lokal gehandelt |
| Begleitmaßnahmen | Aufklärung direkt am Point of Sale, Hinweise bei Verkaufsstellen geplant (z. B. Kassel) |
Kommunale Initiativen im Überblick
- Frankfurt: Seit Mai 2025 ist der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Bußgelder bis 5 000 € sind vorgesehen
- Kassel: Stadtparlament beauftragte den Magistrat, ein Verbot „zeitnah“ umzusetzen. Ziel: gezielte Aufklärung und Verkaufsstopp nahe Schulen und Spielplätzen
- Dortmund (NRW): Verordnung vom 14.2.2025 verbietet Verkauf und Weitergabe an Minderjährige. Bußgelder bis 1 000 € möglich .
- Hamburg: Seit 1.1.2025 bundesweit aktiv, ergänzt durch eine Stadtreinigungskampagne zur sicheren Entsorgung (Gelber Sack/Recyclinghof)
Die gesundheitlichen Gefahren im Fokus
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung nennt folgende zentrale Risiken:
- Bewusstlosigkeit – bei hoher Dosis akut gefährlich
- Physische Schäden – direktes Einatmen aus Kartusche kann zu Erfrierungen führen
- Neurologische Spätfolgen – wie Degeneration durch Vitamin-B-Mangel
- Psychische Effekte – Übelkeit, Alpträume, kognitive Einschränkungen möglich
Gesetzeslage im europäischen Vergleich
- Petitionsausschuss im Bundestag empfiehlt ab 2024 ein Verkaufsverbot für Unter-18-Jährige – gemäß Petitionslage.
- Andere EU-Staaten: Niederlande, Vereinigtes Königreich und Schweiz haben ähnliche Verbote eingeführt – Warken strebt vergleichbare Regulierungen an.
Einschätzung & Ausblick
- Zentrale Wirkung: Bundesweite Regelung verhindert Schlupflöcher durch Online-Verkauf oder Automaten.
- Regionale Ergänzung: Kommunen arbeiten bereits mit Bußgeldern, Lokalverboten und Aufklärung – ein wichtiges Signal für Umsetzungskraft.
- Risikoabsicherung: Gesundheitliche Warnungen untermauern die Notwendigkeit – Bedenken reichen von Ohnmacht bis zu dauerhaften Nervenschäden.
Mit dem nationalen Gesetzentwurf setzt das Bundesgesundheitsministerium einen Rahmen, um rasche, einheitliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor der „Legal‑High“-Gefahr Lachgas umzusetzen. Die Ergänzung durch kommunale Maßnahmen sorgt für unmittelbare Wirkung – nicht erst, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Eine koordinierte Kombination aus Verbot, Kontrolle und Aufklärung scheint der Schlüssel im Kampf gegen die ungebremste Partydroge.