Die Krankenhausreform zählt zu den ambitioniertesten Vorhaben der aktuellen Bundesregierung im Gesundheitswesen. Doch ausgerechnet der zentrale Baustein – die Einführung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen – könnte sich erheblich verzögern. Statt wie ursprünglich geplant Anfang 2025, scheint ein Start nun frühestens 2026 realistisch.
Länder drängen auf mehr Zeit und Mitbestimmung
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen (Leveln) sowie die Definition von Leistungsgruppen bereits im Januar 2025 wirksam werden. Diese Einstufungen sollen künftig bestimmen, welche Leistungen ein Krankenhaus erbringen darf – basierend auf personeller, technischer und qualitativer Ausstattung.
Doch mehrere Bundesländer fordern mehr Zeit für die Umsetzung. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über eine Rechtsverordnung – mit Zustimmung des Bundesrats – die Einzelheiten regelt. Die Länder möchten jedoch eine stärkere Rolle bei der Ausgestaltung und Umsetzung.
Warum die Level- und Leistungsgruppen so wichtig sind
Die geplanten Versorgungslevel gliedern Krankenhäuser künftig in drei Kategorien:
| Versorgungslevel | Beschreibung |
|---|---|
| Level I | Grundversorgung, meist kleinere Kliniken, wohnortnah |
| Level II | Regel- und Schwerpunktversorgung mit breiterem Angebot |
| Level III | Maximalversorgung mit hochspezialisierten Leistungen |
Zusätzlich sollen Leistungsgruppen klar definieren, welche Behandlungen ein Haus erbringen darf – zum Beispiel in der Kardiologie oder Unfallchirurgie. Diese Systematik soll mehr Qualitätssicherheit schaffen, Spezialisierung fördern und Überversorgung abbauen.
Widerstand aus Fachkreisen und Ländern
Der Bundesrat hat bereits in einer Stellungnahme weitreichende Änderungen gefordert. Unter anderem sollen die Länder mehr Einfluss auf die Definition und Anwendung der Leistungsgruppen erhalten. Auch ärztliche Fachgesellschaften und Krankenhausverbände äußern Bedenken – etwa hinsichtlich bürokratischer Hürden und möglicher Versorgungslücken im ländlichen Raum.
Insbesondere kleinere Krankenhäuser befürchten, durch rigide Vorgaben in ihrer Existenz bedroht zu werden, wenn sie bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen. Gleichzeitig betonen Reformbefürworter, dass eine Spezialisierung medizinisch und ökonomisch notwendig sei, um Qualität und Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Der Zeitplan wackelt
Während das Gesetzgebungsverfahren formal noch im Gange ist, verdichten sich Hinweise auf eine Verschiebung zentraler Bestandteile. In Regierungskreisen wird laut Ärzteblatt ein realistischer Starttermin für die Level- und Leistungsgruppenregelung nicht vor Anfang 2026 gesehen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt signalisiert, dass eine gestufte Einführung denkbar sei.
Weitere Bausteine der Reform – wie das Transparenzverzeichnis, die Vorhaltefinanzierung und der Transformationsfonds – sollen unabhängig davon weiter vorangetrieben werden. Ob sie wie geplant umgesetzt werden können, hängt allerdings ebenfalls vom weiteren Gesetzgebungsverlauf und den Verhandlungen mit den Ländern ab.
Was Kliniken jetzt beachten sollten
Auch wenn sich zentrale Elemente verschieben könnten, ist klar: Die Reform wird kommen – und sie wird tiefgreifende Auswirkungen auf den Krankenhaussektor haben. Klinikträger und Leitungsgremien sollten daher frühzeitig prüfen,
- welche Leistungsgruppen sie künftig abdecken können,
- wie ihre Einrichtung im Versorgungsniveau eingeordnet wird,
- und welche strukturellen Anpassungen notwendig sein könnten.
Zudem lohnt sich ein Blick auf mögliche Förderungen im Rahmen des Transformationsfonds, der Kliniken bei strukturellem Umbau unterstützen soll.
Ein Signal mit Folgen
Die drohende Verzögerung der zentralen Reformelemente sendet gemischte Signale an die Branche: Einerseits gewinnt das System Zeit zur Anpassung – andererseits wächst die Unsicherheit. Gerade kleinere Häuser und kommunale Träger drängen auf Klarheit, da sie dringend Entscheidungen über Investitionen, Kooperationen oder sogar Standortschließungen treffen müssen.
Ob die Reform ihr Ziel – mehr Qualität, Spezialisierung und Effizienz – tatsächlich erreichen kann, hängt nun entscheidend davon ab, ob Bund und Länder in den kommenden Monaten zu einem tragfähigen Kompromiss finden.