Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht aktiv widersprechen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und eine effizientere Patientenversorgung zu ermöglichen.
Widerspruchsquoten variieren zwischen den Krankenkassen
Obwohl die Bundesregierung ursprünglich mit einer Widerspruchsquote von etwa 20 Prozent rechnete, liegt die tatsächliche Quote derzeit bei durchschnittlich gut fünf Prozent. Allerdings zeigen sich Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen:
| Krankenkasse | Widerspruchsquote | Anzahl der Widersprüche |
|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | 7,0 % | ca. 840.000 |
| Barmer | 5,6 % | ca. 480.000 |
| DAK-Gesundheit | >4,0 % | nicht spezifiziert |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | 7,5 % | nicht spezifiziert |
| IKK classic | 9,0 % | nicht spezifiziert |
| AOK Plus | >7,0 % | nicht spezifiziert |
| AOK Bremen | <2,0 % | nicht spezifiziert |
| AOK insgesamt | >4,0 % | über 1 Million |
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Akzeptanz der ePA je nach Region und Krankenkasse unterschiedlich ausfällt.
Gründe für den Widerspruch
Die Beweggründe für einen Widerspruch gegen die ePA sind vielfältig:
- Datenschutzbedenken: Viele Versicherte sorgen sich um die Sicherheit ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.
- Mangelndes Vertrauen: Skepsis gegenüber der digitalen Infrastruktur und den verantwortlichen Institutionen.
- Informationsdefizite: Unzureichende Aufklärung über die Funktionsweise und Vorteile der ePA.
- Technologische Barrieren: Unsicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen, insbesondere bei älteren Menschen.
Vorteile der elektronischen Patientenakte
Trotz der bestehenden Vorbehalte bietet die ePA zahlreiche Vorteile für Patienten und das Gesundheitssystem:
- Zentrale Speicherung: Alle relevanten Gesundheitsdaten sind an einem Ort verfügbar.
- Verbesserte Kommunikation: Erleichterter Austausch von Informationen zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen.
- Schnellere Diagnosen: Zugriff auf vollständige Patientenakten ermöglicht effizientere Behandlungsentscheidungen.
- Notfallversorgung: Schneller Zugriff auf wichtige Informationen kann in Notfällen lebensrettend sein.
Ausblick
Ab dem 29. April 2025 soll die ePA bundesweit nutzbar sein. Ab dem 1. Oktober wird ihre Nutzung in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Akzeptanz der ePA entwickelt und welche Maßnahmen notwendig sind, um Vertrauen in die digitale Gesundheitsinfrastruktur zu stärken.