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Elektronische Patientenakte: Zwischen Fortschritt und Vorbehalten

Credits : iStock.com/Everyday better to do everything you love

Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht aktiv widersprechen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und eine effizientere Patientenversorgung zu ermöglichen.

Widerspruchsquoten variieren zwischen den Krankenkassen

Obwohl die Bundesregierung ursprünglich mit einer Widerspruchsquote von etwa 20 Prozent rechnete, liegt die tatsächliche Quote derzeit bei durchschnittlich gut fünf Prozent. Allerdings zeigen sich Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen:

KrankenkasseWiderspruchsquoteAnzahl der Widersprüche
Techniker Krankenkasse (TK)7,0 %ca. 840.000
Barmer5,6 %ca. 480.000
DAK-Gesundheit>4,0 %nicht spezifiziert
KKH Kaufmännische Krankenkasse7,5 %nicht spezifiziert
IKK classic9,0 %nicht spezifiziert
AOK Plus>7,0 %nicht spezifiziert
AOK Bremen<2,0 %nicht spezifiziert
AOK insgesamt>4,0 %über 1 Million

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Akzeptanz der ePA je nach Region und Krankenkasse unterschiedlich ausfällt.

Gründe für den Widerspruch

Die Beweggründe für einen Widerspruch gegen die ePA sind vielfältig:

  • Datenschutzbedenken: Viele Versicherte sorgen sich um die Sicherheit ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.
  • Mangelndes Vertrauen: Skepsis gegenüber der digitalen Infrastruktur und den verantwortlichen Institutionen.
  • Informationsdefizite: Unzureichende Aufklärung über die Funktionsweise und Vorteile der ePA.
  • Technologische Barrieren: Unsicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen, insbesondere bei älteren Menschen.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Trotz der bestehenden Vorbehalte bietet die ePA zahlreiche Vorteile für Patienten und das Gesundheitssystem:

  • Zentrale Speicherung: Alle relevanten Gesundheitsdaten sind an einem Ort verfügbar.
  • Verbesserte Kommunikation: Erleichterter Austausch von Informationen zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen.
  • Schnellere Diagnosen: Zugriff auf vollständige Patientenakten ermöglicht effizientere Behandlungsentscheidungen.
  • Notfallversorgung: Schneller Zugriff auf wichtige Informationen kann in Notfällen lebensrettend sein.

Ausblick

Ab dem 29. April 2025 soll die ePA bundesweit nutzbar sein. Ab dem 1. Oktober wird ihre Nutzung in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Akzeptanz der ePA entwickelt und welche Maßnahmen notwendig sind, um Vertrauen in die digitale Gesundheitsinfrastruktur zu stärken.

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