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Elektronische Patientenakte 3.0: Chancen, Risiken und notwendige Nachbesserungen

Credits : iStock.com/Everyday better to do everything you love

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht im Zentrum der digitalen Transformation des deutschen Gesundheitswesens. Seit dem 15. Januar 2025 wird die Version 3.0 der ePA im Rahmen des Projekts „ePA für alle“ bundesweit eingeführt. Trotz der ambitionierten Zielsetzung, die medizinische Versorgung durch digitale Vernetzung zu verbessern, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit.

Einführung der ePA 3.0: Opt-out-Modell und Pilotphase

Mit dem Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) am 14. Dezember 2023 wurde die Grundlage für die flächendeckende Einführung der ePA geschaffen. Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht aktiv widersprechen. In den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens startete die Pilotphase mit rund 300 medizinischen Einrichtungen. Ziel war es, die Funktionalität und Akzeptanz der ePA unter realen Bedingungen zu testen.

Funktionalitäten und Datenstruktur

Die ePA dient als zentrale Plattform für medizinische Dokumente, darunter Befundberichte, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe. Zusätzlich können strukturierte Daten wie der Impfpass oder das Zahnärztliche Bonusheft integriert werden. Ab März 2026 ist die Einbindung eines digitalen Medikationsprozesses geplant, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.

Zugriffsrechte und Datenschutz

Ein zentrales Anliegen der ePA ist die Kontrolle der Versicherten über ihre Gesundheitsdaten. Standardmäßig sind alle Dokumente für medizinisches Fachpersonal einsehbar, jedoch können Versicherte individuelle Zugriffsrechte vergeben oder entziehen. Der Zugriff erfolgt in der Regel über die elektronische Gesundheitskarte und ist auf einen Zeitraum von 90 Tagen begrenzt. Apotheken erhalten nach Abgabe eines Medikaments einen dreitägigen Zugriff auf die ePA.

Sicherheitsbedenken und Kritik

Trotz der vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie identifizierte in einer Sicherheitsanalyse 21 Schwachstellen, von denen vier als hoch eingestuft wurden. Der Chaos Computer Club kritisierte insbesondere die unvollständige Nutzung kryptografischer Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte, was potenzielle Angriffsflächen bietet.

Nutzung der ePA-Daten für Forschung

Ein weiterer Aspekt der ePA ist die pseudonymisierte Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke. Standardmäßig werden die Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übermittelt. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen. Die geplante Zusammenarbeit mit internationalen Technologiekonzernen wie Google und OpenAI zur Nutzung dieser Daten für KI-gestützte Forschung stößt auf Kritik von Datenschützern und Patientenvertretern.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Einführung der ePA ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Dazu zählen die technische Integration in bestehende Praxisverwaltungssysteme, die Schulung des medizinischen Personals und die Gewährleistung der Datensicherheit. Zudem besteht Unsicherheit über die Haftung bei Datenpannen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden.

Die elektronische Patientenakte bietet das Potenzial, die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und die Forschung zu fördern. Gleichzeitig erfordert ihre erfolgreiche Umsetzung eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzen und Risiken, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit. Eine transparente Kommunikation und die Einbindung aller Beteiligten sind entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung in dieses zentrale Element der digitalen Gesundheitsversorgung zu stärken.

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