Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ruft nach klaren gesetzlichen Vorgaben für die nächtliche Personalsituation in stationären Pflegeeinrichtungen. Intakte Pflegequalität und Sicherheit erfordern aus Sicht des Verbandes verbindliche Mindestbesetzungen – besonders in den Nachtstunden.
Alarmierende Zustände in vielen Heimen
In zahlreichen Bundesländern gibt es bislang kaum verbindliche Regelungen – die gesetzliche Mindestanforderung beschränkt sich oft auf eine einzelne Fachkraft pro Nacht, unabhängig von der Bewohnerzahl. In einigen Fällen – etwa einem Heimbereich mit 80 Bewohner– ist eine einzige Pflegefachperson dafür verantwortlich, was DBfK-Präsidentin Vera Lux als unzureichend bezeichnet.
Eckpunkte des Positionspapiers des DBfK
Der Verband verlangt:
- mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung pro Nachtschicht
- gestaffelte Zusatzbesetzungen je nach Anzahl der Bewohner
- qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung zur Unterstützung
Ein Vorbild ist das Modell aus Bremen, das eine rechtliche Mindestpersonalausstattung festsetzt und als Grundlage dienen kann.
Empfehlungen laut DBfK
Der Verband schlägt folgende Staffelungen vor:
| Bewohnerzahl / Nachtdienst | Personalbesetzung |
|---|---|
| bis 40 | 1 Pflegefachperson + 1 abrufbare Hilfskraft |
| bis 80 | 1 Pflegefachperson + 1 qualifizierte Pflegehilfskraft |
| bis 120 | 1 Pflegefachperson + 2 qualifizierte Pflegehilfskräfte |
| über 120 | 2 Pflegefachpersonen + 2 qualifizierte Pflegehilfskräfte |
In besonders risikoreichen Bereichen (z. B. Demenz mit hoher Unruhe) sollten strengere Grenzen gelten, etwa Personalbarrieren schon bei 30 Bewohner.
Risiken der aktuellen Situation
- Pflegefehler und Zwischenfälle: Bis zu einem Drittel der Bewohnererleiden in den ersten 35 Tagen mindestens einen Vorfall wie Sturz oder Medikationsfehler, oft mit bleibenden Folgen.
- Belastung des Personals: Viele Pflegende im Nachtdienst arbeiten allein mit hoher Verantwortung – unterstützt häufig nur durch nicht ausreichend geschulte Assistenzkräfte. Das führt zu Unsicherheit, hohem Stress und steigender Fluktuation in einem ohnehin schon belasteten Berufsfeld.
Warum jetzt handeln?
Der DBfK appeliert an Gesetzgeberund Landespolitik, gesetzliche Mindestvorgaben zu implementieren statt weiterhin „Mangellösungen“ zu verwalten. Nur so könne die Versorgungssicherheit und der Schutz Pflegebedürftiger wie auch der Pflegenden selbst gewährleistet werden.
Moderne Pflege braucht nicht nur tagaktuelle Bemessungsverfahren wie PeBeM – auch verbindliche Regelungen im Nachtbereich sind laut DBfK unerlässlich. Die aktuell vorgeschlagenen Mindeststandards bieten eine realistische, qualitätsorientierte Grundlage.