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Altenpflege: Mehr Lohn ab 2025 – neue Tarifsteigerungen beschlossen

Credits : iStock.com/Pharrel Wiliams

Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Altenpflege: Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Mindestentgelte für Pflegekräfte erneut. Die Pflegekommission hat eine deutliche Erhöhung beschlossen, die insbesondere Pflegehilfskräfte spürbar entlasten soll. Damit setzt sich der Trend fort, Pflegeberufe attraktiver und fairer zu vergüten – ein Schritt, den viele Branchenakteure seit Jahren fordern.

Deutliche Lohnzuwächse für alle Qualifikationsstufen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Pflegekommission hat einen neuen Vorschlag für die Anpassung der Pflegemindestlöhne vorgelegt. Dieser wurde vom Bundeskabinett bereits angenommen. Die neuen Sätze gelten bundesweit – unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag im jeweiligen Betrieb Anwendung findet.

Ab 1. Januar 2025 sollen folgende Bruttolöhne pro Stunde gelten:

QualifikationNeuer Mindestlohn ab 01.01.2025
Pflegehilfskräfte16,70 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte17,45 €
Pflegefachkräfte20,50 €

Zum 1. Juli 2025 ist eine weitere Steigerung vorgesehen:

QualifikationMindestlohn ab 01.07.2025
Pflegehilfskräfte17,65 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte18,40 €
Pflegefachkräfte21,50 €

Stärkung der Pflegeberufe – auch ohne Tarifbindung

Ein zentraler Punkt: Die Mindestlöhne gelten unabhängig davon, ob Pflegeeinrichtungen tarifgebunden sind oder nicht. So soll verhindert werden, dass tariflose Träger Dumpinglöhne zahlen und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Für viele Pflegekräfte, vor allem in der ambulanten Pflege oder bei freien Trägern, bedeutet das ein spürbares Einkommensplus.

Zudem signalisiert die Entscheidung: Pflegearbeit wird zunehmend als systemrelevant und gesellschaftlich unverzichtbar anerkannt – und entsprechend entlohnt.

Pflegekommission: Wer sie ist und was sie tut

Die Pflegekommission ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Pflegepraxis, Wohlfahrtsverbänden, privaten Trägern und Gewerkschaften. Ihre Aufgabe ist es, Empfehlungen zur Höhe des Pflegemindestlohns zu erarbeiten. Der Bundesarbeitsminister setzt diese Empfehlungen in der Regel per Verordnung um – so auch diesmal.

Reaktionen aus der Branche: Schritt in die richtige Richtung – aber nicht genug

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Anpassungen, kritisiert aber, dass die Löhne trotz Erhöhung nicht dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und der Verantwortung in der Pflege entsprechen. Auch der Paritätische Gesamtverband spricht von einem „wichtigen Signal“, mahnt jedoch strukturelle Verbesserungen an – etwa bessere Arbeitsbedingungen, verbindliche Personalvorgaben und langfristige Finanzierungskonzepte.

Hintergrund: Pflegemindestlohn vs. Tarifbindung

Seit September 2022 ist die Bezahlung nach Tarif oder auf gleichwertigem Niveau gesetzlich vorgeschrieben, wenn Träger mit den Pflegekassen abrechnen wollen. Die Mindestlöhne der Pflegekommission gelten dennoch weiterhin als rechtliche Untergrenze – vor allem für nicht tarifgebundene Einrichtungen.

Für Pflegekräfte in tariflich gebundenen Einrichtungen liegen die Löhne in der Regel höher. Doch dort, wo keine Tarifbindung besteht, sorgen die Mindestentgelte für eine wichtige Absicherung gegen Lohndumping – und definieren ein verlässliches Einkommensniveau für zehntausende Beschäftigte.

Was bedeutet das für Einrichtungen und Träger?

Pflegeeinrichtungen müssen sich rechtzeitig auf die neuen Löhne einstellen – sowohl kalkulatorisch als auch in der Kommunikation mit Kostenträgern. Die Refinanzierung der steigenden Personalkosten über Pflegesätze und Vergütungsvereinbarungen wird zur zentralen Herausforderung.

Insbesondere kleinere Träger könnten unter Druck geraten, wenn steigende Löhne nicht mit auskömmlichen Vergütungssätzen einhergehen. Experten fordern daher eine stärkere Einbindung der Pflegekassen und eine klare Refinanzierungsgarantie durch die Sozialhilfeträger.

Pflegekräfte als Gewinner – wenn auch mit Einschränkungen

Für viele in der Pflege tätige Menschen bedeuten die neuen Lohnuntergrenzen ein deutliches Plus im Geldbeutel – und ein Stück mehr gesellschaftliche Anerkennung. Doch klar ist auch: Ohne zusätzliche Maßnahmen in puncto Arbeitszeit, Personalschlüssel und Weiterbildungsangebote bleibt die Pflegebranche weiter unter hohem Druck.


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