Der 129. Deutsche Ärztetag hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, sich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im ersten Schwangerschaftsdrittel einzusetzen. Die Delegierten fordern, den § 218 StGB so zu reformieren, dass Abbrüche in den ersten zwölf Wochen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, sofern eine verpflichtende Beratung weiterhin erfolgt.
Ein Signal aus der Ärzteschaft
Mit diesem Beschluss positioniert sich die Ärzteschaft klar für eine Reform des Abtreibungsrechts. Die bisherige Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche als grundsätzlich rechtswidrig einstuft, wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Die Delegierten betonen die Notwendigkeit, die medizinische Versorgung zu verbessern und die rechtliche Unsicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu beseitigen.
Gesellschaftlicher Konsens und politische Debatte
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte bereits im April 2024 empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu entkriminalisieren. Laut einer Forsa-Umfrage unterstützen 72 % der Bevölkerung diese Legalisierung.
Schutz für Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sehen sich häufig Bedrohungen und Protestaktionen ausgesetzt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, fordert daher einen besseren Schutz für das medizinische Personal.
Forderungen der Ärzteschaft
Die Ärzteschaft fordert:
- Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im ersten Trimester
- Beibehaltung der verpflichtenden Beratung
- Verbesserung der medizinischen Versorgung
- Schutz für durchführende Ärztinnen und Ärzte
Mit dem Beschluss des Ärztetags wird ein deutliches Signal für eine Reform des Abtreibungsrechts gesetzt. Die Ärzteschaft zeigt damit ihre Bereitschaft, aktiv an der Gestaltung einer modernen und patientenorientierten Gesundheitsversorgung mitzuwirken.